Allgemeine Geschäftsbedingungen des KundenSpiegels

Einleitung

(A)

Die JS&P GmbH ("Anbieter") betreibt im Internet unter der Adresse "www.kundenspiegel.com“ eine Onlinedatenbank zur Erfassung von Daten ("Internet-Plattform"). Zu dieser Internet-Plattform haben autorisierte Benutzer, das sind diejenigen Personen, für die ein Unternehmen mit dem Anbieter jeweils einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen Zugang. Angeschlossene Unternehmen dürfen Daten dort abrufen, soweit sie hierzu nach den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere denen des Datenschutzrechts, berechtigt sind. 

(B)

Der Vertragspartner ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der die Abrufmöglichkeit der Internet-Plattform zur Beurteilung konkreter Chancen und Risiken nutzen möchte.

(C)

Der Benutzer ist diejenige Person im Unternehmen des Vertragspartners, die stellvertretend für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform ausüben soll und sich zu diesem Zweck beim Anbieter registriert. Gibt es seitens des Vertragspartners mehrere Personen, die für diesen Zugriff auf die Internet-Plattform haben sollen, so ist für jede dieser Personen ein gesonderter Nutzungsvertrag im Rahmen einer jeweils eigenen Registrierung abzuschließen.

 

Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag:

1

Allgemeine Leistungen des Anbieters

1.1

Der Anbieter stellt dem Vertragspartner einen Zugang zur Internet-Plattform mit Kundeninformationen zur Verfügung. Der Anbieter schuldet eine – bezogen auf den Kalendermonat – mittlere Verfügbarkeit der Internet-Plattform von 75% werktags in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags.

1.2

Der Anbieter wird die Internet-Plattform betreiben und ist in der Gestaltung der Internet-Plattform frei. Die Internet-Plattform ermöglicht dem Vertragspartner die Suche nach Kundendaten sowie die Abfrage derselben beim Anbieter.

   

2

Freiwillige Zusatzleistungen des Anbieters; Kooperationsdaten; Einstellen von Kundendaten

2.1

Dem Anbieter steht es frei, Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen und dem Teilnehmer hieraus resultierende Daten ("Kooperationsdaten") zum Abruf anzubieten. Das Anbieten dieser Daten ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters, auf die seitens des Teilnehmers kein Anspruch besteht. Der Anbieter behält sich vor, diese Leistung jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern.

2.2.1

Der Anbieter erlaubt dem Vertragspartner, selbst Daten auf der Internet-Plattform einzuspeichern. Die Erlaubnis zum Einspeichern von Daten ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters auf die kein Anspruch besteht. Der Anbieter behält sich vor, diese Leistung jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen sowie eigenen Risikoerwägungen. 

2.2.2

Zum Einstellen von Daten nimmt der Vertragspartner auf der Internet-Plattform die entsprechenden Eingaben vor und versichert, dass diese den Tatsachen entsprechen. Der Vertragspartner versichert daneben für jede Forderung die Unabhängigkeit von einer Gegenleistung oder dass diese vollständig erbracht ist.

2.2.3

Ändert sich nach bereits erfolgter Eintragung eine Tatsache, die Bedingung für die Eintragung der jeweiligen Forderung war, muss der Vertragspartner diese nachträglich dem Anbieter melden. Die entsprechenden Daten werden dann vom Anbieter gesperrt, d. h. keinem anderen Vertragspartner mehr angezeigt.

2.2.4

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Angaben gemäß vorstehender Regelungen auf Wunsch des Anbieters zusätzlich schriftlich zu versichern und geeignete Belege zum Nachweis vorzulegen. Der Anbieter wird gelegentliche Stichproben vornehmen, um die Richtigkeit der Angaben des Vertragspartners zu überprüfen. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt.

2.2.5

Der Anbieter hat das Recht, die Einstellung von Daten durch den Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits durch den Vertragspartner auf der Internet-Plattform eingestellte Daten zu löschen oder zu sperren. In diesem Fall wird der Anbieter den Vertragspartner über seine Maßnahmen benachrichtigen. Vom Anbieter gelöschte oder gesperrte Daten dürfen seitens des Vertragspartners nicht erneut auf der Internet-Plattform eingestellt werden. Der Anbieter überprüft die auf der Internet-Plattform eingestellten Daten des Vertragspartners nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

   

3

Abrufberechtigung des Vertragspartners

3.1

Der Vertragspartner ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses berechtigt, Daten auf der Internet-Plattform abzurufen. 

3.2

Der Vertragspartner darf die abgerufenen Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden bzw. er sie abgefragt hat. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet. Der Vertragspartner hat das Recht, sich die Daten anzeigen zu lassen, auszudrucken oder in maschinenlesbarer Form zu speichern.

3.3

Eine Auskunft wird nur dann übermittelt, wenn der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung (§ 29 Abs. 2 BDSG) hat und durch entsprechende Eingaben in der Abruf-Maske glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Erteilung von Auskünften durch den Anbieter liegt vor, wenn die Auskunft zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen erforderlich ist, der Vertragspartner ein konkretes kreditorisches Risiko bei Vertragsschluss oder innerhalb einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beurteilen hat, oder Chancen oder Risiken bezüglich des Abschlusses von Verträgen mit dem Kunden beurteilen will. Anfragen ohne Nennung des berechtigten Interesses sind unzulässig.

3.4

Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufes trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner hat die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses je Anfrage mit einer Aufbewahrungsdauer von mindestens 5 Jahren aufzuzeichnen.

3.5

Der Anbieter ist verpflichtet, in 2 Promille aller Abrufe eine Stichprobe bei den Vertragspartnern vorzunehmen, um das berechtigte Interesse des Abrufs der Daten seitens des Vertragspartners zu überprüfen. Im Falle der stichprobenartigen Überprüfung der Abrufberechtigung des Vertragspartners stellt der Vertragspartner dem Anbieter alle erforderlichen Belege zum Nachweis seines berechtigten Interesses zur Verfügung und versichert auf Wunsch des Anbieters die Richtigkeit seiner Angaben schriftlich. Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Gesetze über den Datenschutz den Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt.

   

4

Kosten für den Vertragspartner, Einzugsermächtigung

4.1

Der Vertragspartner zahlt ein Nutzungsentgelt in Höhe von € 120,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr der Mitgliedschaft. Ferner zahlt der Vertragspartner eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 80,00. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2

Der Vertragspartner erteilt dem Anbieter Einzugsermächtigung nach Maßgabe der auf der Internet-Plattform vorgegebenen Maske. Der Anbieter behält sich vor, den Zugang zur Internet-Plattform erst nach Zahlungseingang bzw. erfolgreichem Lastschrifteinzug zu ermöglichen. Dem Anbieter entstehende Gebühren für vom Vertragspartner verschuldete Rücklastschriften trägt der Vertragspartner. Im Falle der Lastschriftrückgabe ist der Anbieter berechtigt, den Vertragspartner vom Lastschrifteinzugsverfahren auszunehmen und sein Benutzerkonto bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt, dem Vertragspartner neben etwaigen Rücklastschriftgebühren, die Mehrkosten für jede nicht im Lastschrifteinzugsverfahren beglichene Forderungen pauschal mit 5,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertragspartner seine Einzugsermächtigung widerruft oder wegen einer Rücklastschrift seitens des Anbieters vom Lastschrifteinzugverfahren ausgenommen wird. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 € zzgl. MwSt. pro Mahnung zu erheben. 

   

5

Zugangscode

5.1

Der Vertragspartner erhält mit Freischaltung einen individuellen Zugangscode, der nach Zufallsalgorithmen generiert wird. Die Freischaltung erfolgt seitens des Anbieters, sobald der vollständige Zahlungseingang seitens des Vertragspartners erfolgt ist. Der Wechsel des Zugangscodes erfolgt 1 x jährlich.   

5.2

Der Anbieter speichert den Zugangscode, der 1 Jahr gültig ist. Die Speicherung dient insbesondere zur Vermeidung der mehrfachen Verwendung des Zugangscodes.

5.3

Dieser Vertrag berechtigt ausschließlich natürliche Personen zur Nutzung der Internet-Plattform. Gibt es im Unternehmen des Vertragspartners mehrere Personen, die im Rahmen Ihrer betrieblichen Aufgaben Zugang zur Internet-Plattform des Anbieters benötigen, muss sich jede dieser Personen beim Anbieter registrieren und der Vertragspartner im Rahmen dieser Registrierung für jede dieser Personen einen separaten Nutzungsvertrag abschließen. In keinem Fall darf eine Benutzerkennung von mehreren Personen benutzt werden.

5.4

Hat der Benutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu seiner Benutzerkennung erhalten hat, ist der Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Benutzerkennung wird in diesem Fall solange gesperrt, bis dem entsprechenden Benutzer vom Anbieter eine neue Benutzerkennung zur Verfügung gestellt worden ist.

   

6

Aufzeichnung von Abrufen

Der Anbieter hat die Möglichkeit, die Anzahl, den Tag und die Uhrzeit bzw. die Mitgliedsnummer des Vertragspartners auf der Internet-Plattform aufzuzeichnen, nicht jedoch den  Grund des Datenzugriffs. Diese Daten werden nur zur Datenschutzkontrolle (Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe) und zu statistischen Zwecken des Anbieters verwendet. Diese Daten werden nach 5 Jahren gelöscht es sei denn, sie werden noch bis zum Abschluss eines bereits eingeleiteten Verfahrens der Datenschutzkontrolle oder eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens benötigt.

   

7

Benachrichtigung von Kunden

Kunden, deren Daten erstmalig an Vertragspartner übermittelt werden, werden durch den Anbieter hierüber gemäß § 33 BDSG benachrichtigt. Der Anbieter benachrichtigt keine Kunden, die bereits in die Übermittlung und die Verarbeitung ihrer Daten an bzw. durch den Anbieter eingewilligt haben, oder auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder Übermittlung erlangt haben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Kunden die nicht in die Übermittlung und die Verarbeitung ihrer Daten an bzw. durch den Anbieter eingewilligt haben, oder auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder Übermittlung erlangt haben, dem Anbieter schriftlich zu melden. Der Anbieter behält sich vor, Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit zusätzlich über die gespeicherten Daten und deren Herkunft zu unterrichten.

   

8

Leistungsbestimmungsrecht und Sonderkündigungsrecht des Anbieters

Auf Weisung der Aufsichtbehörde nach dem BDSG, bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder aus wirtschaftlichen Gründen können die Vertragsbedingungen und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen geändert, ergänzt oder der Nutzungsvertrag mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen und/oder der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Anbieter, hat auch der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen.

   

9

Missbrauch durch den Vertragspartner

Verstößt der Vertragspartner gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch missbräuchlichen Abruf von Daten, missbräuchliche Verwendung von Auskünften des Anbieters oder die missbräuchliche Einstellung von Daten, begründet dies Schadensersatzansprüche des Anbieter gegenüber dem Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anbieter selbst von Kunden des Vertragspartners in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus kann der Anbieter beim erweislichen Verstoß gegen vertragliche Pflichten den Vertragspartner diesen vom Abrufverfahren ohne Vorankündigung ausschließen.

   

10

Beginn; Laufzeit; Kündigung

10.1

Die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beginnt mit der Annahme des Vertrages durch den Anbieter und beträgt ein Jahr. Sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich mit Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

10.2

Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

10.3

Der Anbieter ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner die Internet-Plattform gemäß Ziff. 9 missbraucht. 

10.4

Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

10.5

Ein zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bestehendes Guthaben verfällt zu Lasten des Vertragspartners.

   

11

Wechsel des Benutzers 

Es ist nicht möglich, diesen Nutzungsvertrag auf eine andere Person als Benutzer zu übertragen. Falls anstelle einer Person, die im Nutzungsantrag als Benutzer eingetragen ist, eine andere Person aus dem Unternehmen des Vertragspartners die Internet-Plattform des Anbieters benutzen soll, muss vielmehr der bestehende Nutzungsvertrag gekündigt und für die andere Person ein neuer Nutzungsvertrag im Rahmen der Registrierung derselben abgeschlossen werden. Auf schriftlichen Antrag des Vertragspartners werden die eingestellten Daten und ein eventuelles Guthaben des ausscheidenden Benutzers auf den neuen Benutzer übertragen.

   

12

Haftung

12.1

Der Anbieter haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

12.2

Die Haftung des Anbieters ist in jedem Falle auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. Soweit der Anbieter nicht selbst haftet, werden dem Vertragspartner auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die dem Anbieter gegenüber Dritten zustehen.

12.3

Die Haftung des Anbieters für durch den Anbieter abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand oder einen Liefergegenstand und Ansprüche aus Produkt- Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

   

13 

Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung von Daten

Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten und der ggf. eingestellten Kundendaten durch den Anbieter einverstanden.

   

14 

Gerichtstand; Schriftformerfordernis; Salvatorische Klausel

14.1

Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird Trier als Gerichtsstand für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbart. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

14.2

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Änderung dieser Schriftformklausel.

14.3

Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In solch einem Fall soll als vereinbart gelten, was dem Willen der Parteien, wie er in diesem Vertrag zum Ausdruck kommt oder, soweit ein solcher Wille nicht erkennbar ist, dem hypothetischen Willen der Parteien, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.